Brandschutz
Effiziente Brandschutzmassnahmen
Das Ziel von Brandschutzmassnahmen ist, Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden sowie Explosionen zu schützen.
Einerseits gelten die Brandschutzvorschriften für neu zu errichtende Bauten und Anlagen, andererseits sind Eigentümer von bestehenden Gebäuden dazu verpflichtet, nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, die Grundsätze des Brandschutzes einzuhalten. Die Baubehörde entscheidet schlussendlich über den Umfang des Brandschutzes.
Insbesondere in folgenden bestehenden Gebäuden sind Brandschutzmassnahmen nötig.
- Bei baulichen Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen
- Die Gefahr für Menschen besonders gross ist
Präventionsmassnahmen gegen Brände
Egal ob Neu- oder Umbauten, unser Brandschutzfachmann, Roman Reich der bedafa ag, erarbeitet Konzepte gemäss den gültigen Brandschutzvorschriften und eruiert dabei alle baulichen und technischen Voraussetzungen Ihrer Liegenschaft. Individuell für Sie, werden die erforderlichen Schutzmassnahmen eruiert und die Kosten-, Termin- und Projektpläne erstellt. Die ausgeführten Arbeiten sowie die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen werden jederzeit von unserem Fachmann überwacht.
Mit organisatorischen, baulichen und technischen Mitteln wird sichergestellt, dass Ihr Eigentum den Brandschutznormen entspricht.
Unsere Leistungen
- Einhaltung der Brandschutzabstände
- Bestimmung des Feuerwiderstandes (Tragwerk)
- Materialisierung der Baustoffe
- Konzept für Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher)
- Sprinkleranlagen
- Brandmeldeanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Bestimmung des Blitzschutzsystems
- Anforderung von Beförderungsanlagen
- Wärmetechnische Anlagen (Heizung, Chemineé, etc.)
- Lufttechnische Anlagen
- Gefährliche Stoffe
- etc.